Es ist leider kein Aprilscherz: Die Stadtverordnetenversammlung Wetter hat am Dienstag, dem 30. März, mit der absoluten Mehrheit der SPD erneut Steuererhöhungen für alle beschlossen. Demnach steigt die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2021 um 60 % auf den neuen Höchsthebesatz von 455 %. Es handelt sich bereits um die fünfte Anhebung der Grundsteuer innerhalb nur eines Jahrzehnts, einem Anstieg von sage und schreibe 195 % seit 2010. Hier die Entwicklung des örtlichen Hebesatzes in der letzten Dekade: 2019: 395 %, 2015: 360 %, 2014: 320 %, 2011: 270 %, 2010: 260 %.
Angehoben wird die Grundsteuer A und B gleichermaßen. Da die Grundsteuer umlagefähig ist, sind von der Erhöhung sowohl Hausbesitzer und Mieter (Grundsteuer B) als auch Land- und Forstwirte (Grundsteuer A) unabhängig von der Höhe des jeweiligen Einkommens betroffen. Ähnlich wie die Mehrwertsteuer auf Bundesebene ist die Grundsteuer auf kommunaler Ebene ungerecht wie kaum eine andere Steuer. Sie unterscheidet nicht nach Einkommen, sondern kassiert bei jedem in gleichem Maße ab.