Nein zur Gemeindefusion (Teil V) – Steigende Steuern und Gebühren

Kommunen steht generell das Aufkommen aus der Gewerbesteuer und der Grundsteuer zu. Darüber hinaus haben sie ein begrenztes eigenes Steuerfindungsrecht etwa in Form der Erhebung von Hundesteuern, Spielgerätesteuern und Zweitwohnungssteuern. Zudem erhalten sie einen Anteil aus dem Einkommensteuer- und Umsatzsteueraufkommen. Auf die Gestaltungshöhe der beiden letzteren haben sie gleichwohl keinen Einfluss, sodass im Folgenden diese Aufkommensarten ausgeblendet werden können. Nach den Angaben der Machbarkeitsstudie ist zudem die Gewerbesteuer in allen drei Kommunen gleich hoch, sodass auch diese in der weiteren Betrachtung keine Berücksichtigung finden muss. Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A (Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude). Letztere ist umlagefähig und kann beispielsweise über die Nebenkostenabrechnung den Mietern eines Hauses oder einer Wohnung in Rechnung gestellt werden. Nachstehend soll aus Gründen der Komplexitätsreduktion fusionsbezogen lediglich die Grundsteuer B betrachtet werden. Unter den weiteren Steuern schließlich wird allein die Entwicklung der Hundesteuer näher analysiert, da (wiederum nach den Angaben der Machbarkeitsstudie) eine Zweitwohnungssteuer in allen drei Kommunen nicht erhoben wird und die Höhe der Erträge aus der erhobenen Vergnügungs- einschließlich Spielapparatesteuer zu vernachlässigen sind.

Die Hebesätze für die Grundsteuer B sind in den drei Kommunen unterschiedlich und betrugen zum Zeitpunkt der Erstellung der Machbarkeitsstudie (S. 218) in Lahntal 420 Prozent, in Münchhausen 630 Prozent und in Wetter 395 Prozent. Die Studie selbst kalkuliert fusionsbedingt mit einem einheitlichen Hebesatz von 420 Prozent. Mit diesem liege, so heißt es dort, die Finanzierungslücke bezogen auf die summierten Erträge der einzelnen Kommunen aus der Grundsteuer B bei nur 7.665 EUR (S. 219). Allerdings gilt die Annahme eines Hebesatzes von 420 Prozent unter den Bedingungen der Viererfusion, umfasst also auch die inzwischen abgesprungene Gemeinde Cölbe, die mit 365 Prozent den niedrigsten Hebesatz aller vier Kommunen aufweist. Für die Dreierfusion La-Mü-We wird explizit keine Angabe zur Höhe eines einheitlichen Hebesatzes gemacht.

Daher sind eigene Berechnungen auf Basis eines Näherungsverfahrens erforderlich. Gewichtet nach Hebesetzen, den in der Machbarkeitstudie genannten Erträgen aus der Grundsteuer B und den Einwohnerzahlen mit Stand 31. Dezember 2019 kommen wir im Falle der Viererfusion auf einen Hebesatz von 426 Prozent, ohne dass eine Finanzierungslücke entsteht. Das entspricht in etwa der Annahme in der Machbarkeitsstudie von 420 Prozent. Im Falle der Dreierfusion La-Mü-We liegt der derart kalkulierte arithmetische Hebesatz bei 449 Prozent. Mithin stiegen für die Bürgerinnen und Bürger in Lahntal und Wetter, somit für 83 Prozent der Einwohner von La-Mü-We die zu leistenden Abgaben aus der Grundsteuer B, während diese in Münchhausen fielen. Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen sind seitdem erfolgte Steuererhöhungen. Wetter hat im März des Jahres den Hebesatz zur Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2021 um 60 Prozentpunkte auf insgesamt 455 Prozent angehoben und für das Jahr 2022 weitere Erhöhungen bei den Hebesätzen für Grundsteuern angekündigt (Stadt Wetter: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021, S. 25).

Ähnliches gilt fusionsbedingt für die Entwicklung der Hundesteuer. Hier lauten die Strukturdaten (Erträge aus der Hundesteuer/Erträge aus der Hundesteuer je Einwohner) für die einzelnen Kommunen nach den Angaben der Machbarkeitsstudie (S. 222) wie folgt: Lahntal: 35.000 EUR/5,02 EUR, Münchhausen: 30.000 EUR/9,13 EUR, Wetter: 49.800 EUR/5,69 EUR. Sollen die Erträge aus der Hundesteuer nach einer Fusion in der Gesamtheit stabil gehalten werden, ergibt sich ein erforderlicher Hundesteuerertrag je Einwohner von 6,03 EUR. Das heißt, die Abgabenlasten aus Hundesteuer stiegen in Lahntal und Wetter, während sie in Münchhausen fielen.

Im Falle der kommunalen Gebühren seien exemplarisch zwei Geldleistungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen herausgegriffen: Kinder und Tod. Bei den Gebühren für Kinder-Tageseinrichtungen sind erneut zunächst unterschiedliche Strukturkennzahlen der drei Kommunen in der Kita-Betreuung zu beachten. Sie ergeben sich aus: Zuschuss je Kind pro Jahr/Anzahl der betreuten Kinder (0–6 Jahre)/Kostendeckungsgrad, und lauten für die Kommunen im Einzelnen: Lahntal: 6.759 EUR/310 Kinder/19,75 Prozent, Münchhausen: 5.822 EUR/110 Kinder/14,21 Prozent, Wetter: 5.877 EUR/330 Kinder/19,62 Prozent (Machbarkeitsstudie, S. 172). Gewichtet nach Zuschuss und Anzahl der Kinder ergeben sich für eine fusionierte Gemeinde durchschnittliche Zuschusskosten von 6.233,49 EUR pro Kind und Jahr. Wird ein Kostendeckungsgrad wie in Lahntal angestrebt steigt dieser Betrag auf 6.287,72 EUR. Mithin müssten reziprok die Kita-Gebühren in Münchhausen und Wetter steigen, während sie in Lahntal fielen.

Im Friedhofs- und Bestattungswesen sind für die einzelnen Kommunen folgende (hier in vereinfachender Betrachtung allein auf Einzelgräber bezogene) Parameter zu beachten: Gebühr für ein Wahlgrab (Urnenwahlgrab)/Anzahl der durchschnittlichen Beerdigungen pro Jahr/Kostendeckungsgrad. Nach den Angaben der Machbarkeitsstudie (S. 198) lauten diese wie folgt: Lahntal: 1.450 EUR (1.120 EUR)/69 Beerdigungen/71 Prozent, Münchhausen: 800 EUR (600 EUR)/41 Beerdigungen/34 Prozent, Wetter: 1.700 EUR (860 EUR)/72 Beerdigungen/70 Prozent. Gewichtet nach Gebührenhöhe und Anzahl der Beerdigungen ergibt sich für eine fusionierte Gemeinde eine durchschnittliche Gebührenhöhe für ein Wahlgrab von 1.402,47 EUR und für ein Urnenwahlgrab von 900 EUR. Wird ein Kostendeckungsgrad in der Höhe Lahntals angestrebt steigt dieser Betrag auf 1.524,91 EUR für ein Wahlgrab und auf 978,57 EUR für ein Urnenwahlgrab. Mithin stiegen die Beerdigungsgebühren im Falle eines Wahlgrabs in Lahntal leicht und in Münchhausen stark sowie im Falle eines Urnenwahlgrabs in Wetter leicht und in Münchhausen stark.

Erneut zeigt sich: Die Bürgermeister der drei Kommunen haben die Zahlen und Berechnungen der Machbarkeitsstudie in Hinsicht auf Plausibilität bislang offenbar nicht überprüft. Die im Rahmen der Online-Werbekampagne „Wir im Nordkreis“ zu lesende Aussage: „Nach der Fusion rechnen wir – aufgrund der Einnahmeverbesserungen – mit einer Grundsteuer B auf dem Niveau der Gemeinde Lahntal“, dürfte sich als eindeutig falsch erweisen.

Teil I – Die Risiken
Teil II – Kein Einflussgewinn
Teil III – Tollkühne Kalkulationen
Teil IV – Verkaufspreis und Verschuldungsstand

Gesamttext Teil I-V als pdf

Disclaimer: Der Autor der Artikelserie Dr. Jürgen Scheele ist seit April 2021 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Wetter und dort Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.