Nein zur Gemeindefusion (Teil IV) – Verkaufspreis und Verschuldungsstand

Der Basisverkaufspreis für die drei Kommunen, kaufmännisch betrachtet handelt es sich um nichts anderes als eine Veräußerung von kommunaler Autonomie zu einem Gegenwert, beträgt 6.256.000 EUR. Das ist der Betrag zu einer einmaligen Teilentschuldung, den das Land Hessen im Falle einer Gemeindefusion La-Mü-We gewährt. Hinzu kommt, zumindest infolge der erneut unzureichenden Angaben in der Machbarkeitsstudie eine variable Komponente in Höhe von 750.000 EUR bis 3.801.000 EUR. Tatsächlich jedoch handelt es sich nicht um einen variablen, sondern einen fixen Betrag. Dieser wird einer neufusionierten Kommune für Maßnahmen zur Konsolidierung der Infrastruktur in Anlehnung an die Investitionsförderung bei der Hessenkasse ebenfalls einmalig gewährt. Doch kann bzw. will die Machbarkeitstudie diesen nicht konkret benennen oder berechnen. Summiert ist insoweit ein Verkaufspreis von 7–10 Mio. EUR anzunehmen.

Da uns für Münchhausen keine Informationen vorliegen, ist im Folgenden nachstehende Gegenrechnung für die beiden verbleibenden Kommunen aufzumachen: Die Machbarkeitsstudie (S. 274/275) hatte die Höhe der Investitionskredite mit Stand 31. Dezember 2019 für Lahntal mit 4.445.000 EUR und für Wetter mit 9.773.000 EUR benannt. Nach den aktuellen Haushaltsplänen (Gemeinde Lahntal: Haushalt 2021, S. 16 u. 295; Stadt Wetter: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021, S. 373) jedoch beliefen sich diese zum 31. Dezember 2020 auf 4.782.0000 EUR (Lahntal) und 9.614.000 EUR (Wetter). Zum 31. Dezember 2021 allerdings ist im Falle Lahntals ein weiterer Investitionskredit in Höhe von 2.000.000 EUR hinzuzuaddieren. Dieser dient zur Finanzierung des Eigenanteils für den Neubau des Feuerwehrhauses in Caldern. Und in Wetter werden zum selben Zeitpunkt die Investitionskredite auf die neue Rekordhöhe von 10.118.000 EUR steigen. Sprich: Bereits Ende des Haushaltsjahres 2021 wird der Schuldenstand gegenüber den Angaben der Machbarkeitsstudie um 2,7 Mio. EUR gestiegen sein.

Doch ist damit das Ende der Fahnenstange längst noch nicht erreicht. Die Stadtverwaltung Wetter schätzt die Grobkosten für die beabsichtigte Sanierung und Umnutzung des Kita-Gebäudes (inklusive Neubau mit vier Kita-Gruppen) in der Amönauer Straße von Wetters Kernstadt auf 2.300.000 EUR, zuzüglich 630.000 EUR an Mietkosten für die bereits beschlossene Aufstellung von vier Kita-Ausweichmodulen (Container) über 24 Monate. Im Sanierungsdrama um das Mehrzweckgebäude „Haus am Wollenberg“ in Sterzhausen hat Lahntals Bürgermeister Manfred Apell darüberhinaus darauf hingewiesen, dass die für ihn ökonomisch sinnvollste Variante darin bestehe, dieses aufgrund explodierender Renovierungskosten künftig als ein reines Bürgerhaus zu betreiben und zusätzlich eine Multifunktionshalle in Goßfelden zu errichten. Von den geschätzten Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 6,5 Mio. EUR müsste dann nach Abzug eines Förderzuschusses eine Summe von 4,0 Mio. EUR als kommunaler Eigenanteil getragen werden. (Oberhessische Presse, 29.08.2020.) Somit kämen allein durch diese beiden Projekte weitere 7,0 Mio. EUR an Investitionskosten in kurzer Frist hinzu und summierte sich der Schuldenstand gegenüber den Angaben der Machbarkeitsstudie auf zusätzliche 9,7 Mio. EUR.

Das heißt aber nichts anderes: Mit Beginn des Zusammenschlusses am 1. Januar 2023 wäre der Verkaufserlös in Höhe von 7–10 Mio. EUR bereits aufgezehrt oder – je nach Höhe der variablen Komponente – ins Negative transponiert. Zugleich würde die Entwicklung des Schuldenstandes nicht umgekehrt. Infolge müssten sich spätere Gemeindevertreter der Dreierkommune bereits kurz nach dem Datum des Zusammenschlusses im übertragenen Sinne darüber Gedanken machen, mit wem La-Mü-We künftig als nächstes fusioniert, oder wären zumindest sachlich gezwungen, nach erneuten und weiteren Einsparpotenzialen zu suchen – etwa durch Einschränkungen in der Anzahl der vorgehaltenen Bürgerämter vor Ort, analog zur gegenwärtig einsparungsbedingten Schließung von Sparkassenfilialen im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Verwundern kann diese Entwicklung nicht, da die Kommunen das schwächste Glied in der Dreiteilung Bund–Länder–Kommunen bilden, entsprechend unterfinanziert sind und ihnen stetig neue Aufgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung zugewiesen werden. Fusionen ändern an diesem grundlegenden Negativsachverhalt nichts.

Schließlich sei noch auf zwei Aspekte hingewiesen. Erstens besteht – aufgrund der bisherigen kommunalen Autonomie nachvollziehbar – kein Verschuldungsmoratorium zwischen den drei Kommunen Lahntal, Münchhausen und Wetter. Bis zu einer vertraglichen Verständigung über die Rahmenbedingungen einer Fusion ist es für sie jeweils singulär strategisch sinnvoll, auf Basis von Eigenmitteln bislang nicht zu finanzierende Modernisierungsmaßnahmen schnellstmöglich kreditfinanziert einzuleiten. Hier gilt sozusagen ein umgekehrtes Windhundprinzip. Nicht: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, lautet die Maxime, sondern: „Wer zuerst kommt, zahlt deutlich weniger”. Denn: Die Investitionskosten pro Einwohner sind fusioniert deutlich geringer als nichtfusioniert, durchaus notwendige Investitionen können mithin auf eine bedeutend größere Anzahl von Einwohnern umgelegt werden. Der Stadt Wetter beispielsweise wäre demnach dringend empfohlen, die seit Langem ausstehende Renovierung der Stadthalle (bzw. deren Neubau) zu einem mittleren bis oberen einstelligen Millionenbetrag unmittelbar einzuleiten.

Zweitens sind die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten keinesfalls mit dem Verschuldungsstand der drei Kommunen insgesamt gleichzusetzen. Die Machbarkeitsstudie (S. 274/275 u. 277) hatte im Rahmen der Berechnung von fusionsbedingt möglichen Zuschüssen insgesamt eine Verschuldungsstand von 27.260.000 EUR (Lahntal: 4.445.000 EUR, Münchhausen: 5.417.000 EUR, Wetter: 17.364.000 EUR) in Rechnung gestellt. Explizit ausgenommen waren zusätzliche Verbindlichkeiten gegenüber dem Land und dem sonstigen öffentlichen Bereich sowie anteilige Schulden im Rahmen von Mitgliedschaften in Zweckverbänden und anteilige Schulden im Rahmen der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen. Für Lahntal betrugen letztgenannte Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 7.337.000 EUR, für Münchhausen 4.397.000 EUR, für Wetter 375.000 EUR. Im Falle Wetters allerdings werden in der Machbarkeitsstudie die anteiligen Schulden im Rahmen von Mitgliedschaften in Zweckverbänden – erneut fehlerhaft – nicht aufgeführt. Sie betrugen zum Ende des Jahres 2019 11.303.000 EUR (Stadt Wetter: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021, S. 373). Somit ergibt sich zum bennanten Zeitpunkt eine zusätzliche Verschuldung aller drei Kommunen in Höhe von 23.874.000 EUR oder ein Schuldenstand von insgesamt 51.134.000 EUR.

Teil I – Die Risiken
Teil II – Kein Einflussgewinn
Teil III – Tollkühne Kalkulationen
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