Am 21. März 2023 wird der Haushalt 2023 der Stadt Wetter in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Finden dort die Planungen des Magistrats eine Mehrheit, werden erneut die Grundsteuern erhöht. Die Grundsteuer B bspw. stiege dann (rückwirkend zum 1. Januar 2023) um 35 Prozent auf 550 Prozent. Gerade die Grundsteuer B belastet als regressive Steuer geringere Einkommen stärker als Haushalte mit höherer Finanzkraft. Ähnlich wie die Mehrwertsteuer ist sie eine Steuer, bei der von Gering- oder Durchschnittverdienenden ein höherer Prozentsatz ihres Einkommens abverlangt wird als von Gut- und Besserverdienenden.
WeiterlesenStadthallenneubau als i-Tüpfelchen
Der Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) hat nun die Große Anfrage „Konditionen für einen Neubau anstatt einer Sanierung der Stadthalle“ der Fraktion DIE LINKE beantwortet. Die spärlichen und ausweichenden Antworten bezeugen, dass die Stadtverordnetenversammlung im Falle der Stadthalle vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll. Noch im Jahr 2011 hatten sich ein breites Spektrum an Einwohnern und alle Fraktionen in einer Bürgerversammlung gegen den bereits damals von Bürgermeister Spanka geforderten Neubau ausgesprochen und für eine Sanierung plädiert. Letzteres soll nun als Option faktisch ausgeschlossen werden. Weiterlesen
Haushalt 2023: Rekordneuverschuldung, Stadthallenneubau, Steuererhöhungen
Noch wurde der Stadtverordnetenversammlung Wetter (Hessen) der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 nicht zugeleitet, lediglich Eckdaten wurden bislang mitgeteilt. Doch schon diese haben es in sich: Nach den Vorstellungen des Gemeindevorstands soll die Nettoneuverschuldung in 2023 um 1,4 Mio. EUR und in 2024 um weitere 9,3 Mio. EUR steigen. Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten – nicht zu verwechseln mit dem Verschuldungsstand der Stadt insgesamt, der zusätzlich auch anteilige Schulden im Rahmen von Mitgliedschaften in Zweckverbänden sowie die Verbindlichkeiten der Stadtwerke Wetter umfasst und für das Jahr 2023 auf 28,3 Mio. EUR taxiert wird – erreichten dann mit 11,9 Mio. EUR in 2023 und 21,2 Mio. EUR in 2024 neue Rekordhöhen.
WeiterlesenGlasfaserskandal im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der flächendeckende Glasfaserausbau ist ohne Zweifel von herausgehobener Bedeutung für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und die Zukunft des ländlichen Raums. Doch hinter den Kulissen und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt zeichnet sich im Landkreis eine Entwicklung ab, die nicht anders als ein heraufziehender Finanzskandal von beträchtlichen Ausmaßen zu bezeichnen ist. Bis zu 155,4 Mio. EUR aus Steuermitteln sollen an ein privatwirtschaftliches Telekommunikationsunternehmen fließen, das die Glasfaserinfrastruktur nicht etwa im Eigentum des Landkreises errichtet, sondern im Eigentum des Privatunternehmens selbst. Grund dafür ist, dass sich die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH für das dem Gemeinwohl abträgliche Wirtschaftlichkeitslückenmodell entschieden hat.
WeiterlesenKeine Erhöhung der Grundsteuern und der Eintrittspreise für das städtische Hallenbad – DIE LINKE unterbreitet alternative Finanzvorschläge
Am 22. Februar 2022 wird in der Stadtverordnetenversammlung Wetter der Haushaltsplan für das laufende Jahr beschlossen. Nach dem vorliegenden Planentwurf ist in unserer Kommune eine erneute Erhöhung der Grundsteuern beabsichtigt. Die Grundsteuer B stiege dann – wie schon im letzten Jahr – um weitere 60 Prozent auf einen, rückwirkend zum 1. Januar 2022 geltenden Hebesatz von nun insgesamt 515 Prozent. Doch ist damit das Ende der Fahnenstange längst noch nicht erreicht. Für das kommende Jahr 2023 soll nach diesen Plänen eine weitere Anhebung um 95 Prozent auf dann 610 Prozent erfolgen. In den 12 zurückliegenden Jahren wäre somit ein Anstieg der Hebesätze um sage und schreibe 350 Prozent erfolgt.
Die Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) wird quasi allen unabhängig von der Einkommenshöhe aufgebürdet: Hauseigentümer, die insbesondere auf dem Lande beileibe nicht zeitgleich immer auch Besserverdienende sind, zahlen sie ebenso wie die Mieter von Wohnungen und Häusern, da sie auf die Nebenkosten umlegbar ist. Sie ist zudem als regressive Steuer sozial ungerecht: Geringere Einkommen werden durch die Grundsteuer stärker belastet als Haushalte mit höherer Finanzkraft. Aktuell haben zudem einkommensschwache Haushalte unter der grassierenden Teuerung besonders zu leiden. Eine weitere Belastung durch die Erhöhung städtischer Steuern ist ihnen nicht zuzumuten.
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